Kosten, Anträge & Finanzierung

… gut informiert!

Informationen rund um den Ablauf der Aufnahme

Der Einstieg in das ambulant betreute Wohnen wirft oft viele Fragen auf. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Kosten, Kostenträger, Antragstellung und den Ablauf der Aufnahme

Wer übernimmt die Kosten?

Die Leistungen des Intensiv Ambulant Betreuten Wohnens (IABW) sind Teil der Eingliederungshilfe.
Die Kosten werden in der Regel vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

In unserer Region ist dies das:

LWL ‑ Inklusionsamt Soziale Teilhabe

Für die Klientinnen und Klienten entstehen dadurch in der Regel keine direkten Betreuungskosten.

Welche Kosten fallen für mich selbst an?

Unabhängig von der Betreuung sind folgende Kosten selbst zu tragen:

  • Miete und Nebenkosten der Wohnung 

Diese Kosten werden – je nach persönlicher Situation – häufig über Grundsicherung oder andere Sozialleistungen abgesichert.

Zusätzlich wird eine Pauschale Abgeltungsvereinbarung (Haushaltsgeld) vereinbart. Diese dient der geregelten Abwicklung laufender Haushaltsausgaben (z. B. Lebensmittel zur Grundversorgung, Verbrauchsgüter wie Toilettenpapier, Putzmittel, etc.) und schafft Transparenz sowie Planungssicherheit im Alltag. 

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Voraussetzung für eine Aufnahme ist ein bewilligter Antrag auf Eingliederungshilfe.

Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

1. Beratung und Erstkontakt

2. Antrag auf Eingliederungshilfe

3. Prüfung & Bewilligung

4. Aufnahme & Hilfeplanung

Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen gerne bei allen Schritten des Antragsverfahrens.

Wer kann beim Antrag helfen?

    Bei der Antragstellung können unterstützen:

    • gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer
    • Sozialdienste von Kliniken
    • Sozialämter und Beratungsstellen
    • wir als Leistungserbringer im Rahmen der Vorabklärung

      Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert und beschleunigt den gesamten Prozess.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

        Je nach Einzelfall können u. a. erforderlich sein:

        • ärztliche oder fachärztliche Stellungnahmen
        • vorhandene Hilfe‑ oder Sozialberichte
        • Angaben zur aktuellen Wohn‑ und Lebenssituation
        • ggf. Nachweise zu Einkommen und Vermögen

        Vergütung & Abrechnung

          Die Abrechnung der Leistungen erfolgt direkt zwischen dem Leistungsträger und dem Netzwerk Lebensraum auf Grundlage gültiger Vergütungsvereinbarungen.
          Für die Klientinnen und Klienten ist kein eigener Abrechnungsaufwand notwendig.

          Noch Fragen? Wir beraten Sie gerne!

          Jede Lebenssituation ist individuell. Deshalb nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und klären gemeinsam, welche Unterstützung sinnvoll und möglich ist.

          Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.